Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeiner Teil

Art. 1 Geltungsbereich

1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der digitalen Plattform www.mediforce.ch (nachfolgend «Plattform») und die Rechtsbeziehung zwischen der MediForce GmbH (nachfolgend «MediForce») und allen registrierten Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend «Nutzende»).

2 Für sämtliche Nutzungsvorgänge, Registrierungen, Buchungen, Vermittlungen und sonstigen Interaktionen über die Plattform gelten ausschliesslich diese AGB von MediForce. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Bedingungen von Auftraggebern, Einsatzpersonen oder sonstigen Nutzenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn auf sie in Formularen, Bestellungen, Einsatzvereinbarungen, Bestätigungen, E-Mails oder sonstiger Kommunikation Bezug genommen wird. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen eines Nutzenden und diesen AGB gehen die AGB von MediForce vor. Individuell und ausdrücklich schriftlich zwischen MediForce und einem Nutzenden getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB im Umfang ihres Widerspruchs vor.

3 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Art. 2 Tätigkeit von MediForce

1 MediForce erbringt ausschliesslich Vermittlungsdienstleistung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, SR 823.11) i.V.m. Art. 1 der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV, SR 823.111). MediForce verfügt über die hierfür erforderlichen kantonalen Bewilligungen.

2 MediForce ist weder Vertragspartei des zwischen Auftraggeber und Einsatzperson abgeschlossenen Einsatz- oder Arbeitsvertrags noch schuldet MediForce die Erbringung der Einsatzleistung oder Durchführung selbiger. MediForce ist insbesondere nicht verantwortlich für Lohnzahlung, Einsatzplanung vor Ort, fachliche Weisungen, Sozialversicherungsanmeldungen oder sonstige Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerpflichten.

3 MediForce schuldet keinen Vermittlungserfolg. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Häufigkeit von Einsatzangeboten oder Bewerbungen.

Art. 3 Registrierung und Account

1 Die Nutzung der Plattform setzt eine vollständige Registrierung voraus. Nutzende sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen.

2 Jede stellensuchende natürliche Person darf nur einen Account führen.

3 Die Nutzenden sind für die Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten selbst verantwortlich. MediForce haftet nicht für Schäden, die durch unbefugte Nutzung eines Accounts entstehen.

Art. 4 Plattformbetrieb und Verfügbarkeit

1 MediForce ist bemüht, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb besteht nicht.

2 Für Schäden aus technischen Unterbrüchen oder Fehlfunktionen haftet MediForce nur bei grobem Verschulden (Art. 100 Abs. 1 OR).

Art. 5 Datenschutz

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung, welche unter www.mediforce.ch/datenschutz abrufbar ist, bildet integrierender Bestandteil dieser AGB.

Art. 6 Verhaltensregeln

1 Nutzende verpflichten sich, die Plattform ausschliesslich bestimmungsgemäss zu nutzen und insbesondere:

  • nur wahrheitsgemässe Angaben zu machen und diese aktuell zu halten;
  • die geforderten Angaben wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben;
  • die geforderten Nachweise wahrheitsgemäss und vollständig hochzuladen;
  • andere Nutzende respektvoll zu behandeln und jegliche Diskriminierung zu unterlassen;
  • keine missbräuchlichen, betrügerischen oder sitten- oder rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen; und
  • das Strike-System und die Bewerbungsregeln der Plattform zu respektieren.

2 MediForce ist berechtigt, bei Verstössen gegen diese Verhaltensregeln Massnahmen gemäss Art. 14 zu ergreifen.

II. Besondere Bestimmungen für Auftraggeber

Art. 7 Gebühren

1 Die Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt, zahlbar innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist MediForce berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung zzgl. dem gesetzlichen Verzugszins zu erheben.

2 MediForce behält sich vor, die Gebührenstruktur mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail anzupassen. Für bereits gebuchte Einsätze gilt die zum Buchungszeitpunkt gültige Gebühr.

Art. 8 Pflichten

1 Der Auftraggeber übernimmt für jeden über die Plattform zustande gekommenen Einsatz vollumfänglich die Rolle des Arbeitgebers bzw. der sonst verantwortlichen Vertragspartei nach Massgabe des anwendbaren Rechts. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die für den konkreten Einsatz anwendbaren arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, berufsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.

2 Der Auftraggeber darf nur Einsatzangebote ausschreiben, die er tatsächlich zu besetzen beabsichtigt.

III. Besondere Bestimmungen für Einsatzsuchende

Art. 9 Unentgeltlichkeit

Die Vermittlungsdienstleistung von MediForce ist für Einsatzsuchende unentgeltlich. MediForce erhebt keinerlei Einschreibegebühren, Vermittlungsprovisionen oder sonstige Entgelte von Einsatzsuchenden.

Art. 10 Aktualisierungspflicht

Einsatzsuchende sind verpflichtet, Änderungen des Immatrikulationsstatus (Unterbruch, Exmatrikulation) oder des Berufsausweises MediForce unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen, zu melden.

Art. 11 Einsatzpflicht

Einsatzsuchende, die für einen Einsatz gebucht wurden, sind verpflichtet, diesen anzutreten und zu erfüllen. Eine Absage nach erfolgter Buchungsbestätigung ist nur in sachlich gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig und dem Auftraggeber sowie MediForce unverzüglich mitzuteilen. Bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder wiederholten kurzfristigen Absagen ist MediForce berechtigt, verhältnismässige plattformbezogene Massnahmen zu ergreifen, insb. temporäre Nutzungseinschränkungen oder die Sperrung des Kontos.

Art. 12 Strike-System

Pro Kalendermonat dürfen Einsatzsuchende vor der Zusage des Auftraggebers maximal drei Bewerbungen zurückziehen. Für jede zurückgezogene Bewerbung wird ein Strike vergeben. Nach drei Strikes ist ein Zurückziehen von Bewerbungen im laufenden Monat nicht mehr möglich. Strikes werden monatlich zurückgesetzt. Absagen bestätigter Einsätze gelten nicht als Rückzug einer Bewerbung; mit der Bestätigung respektive definitiver Buchung gilt die Einsatzpflicht i.S.v. Art. 11.

IV. Haftung, Dauer, Schlussbestimmungen

Art. 13 Dauer und Beendigung

1 Das Nutzungsverhältnis gilt ab Registrierung auf unbestimmte Zeit und wird durch die Löschung des Accounts beendet. Allfällig noch offene Gebühren und Forderungen bleiben geschuldet. Bereits bestätigte Einsätze, welche noch nicht abgeschlossen sind, werden zu den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen abgewickelt.

2 MediForce ist berechtigt, Accounts vorübergehend oder permanent zu sperren oder zu löschen bei:

  • wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese AGB;
  • wiederholtem Zahlungsverzug (Auftraggeber);
  • Verlust der Immatrikulationsberechtigung oder des Berufsausweises ohne fristgerechte Meldung (Einsatzsuchende);
  • Falschangaben bei der Registrierung; oder
  • Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes.

Art. 14 Haftung von MediForce

1 MediForce schuldet weder den Abschluss eines Vertrags zwischen Nutzenden noch die ordnungsgemässe Durchführung eines Einsatzes. MediForce prüft die Registrierungsangaben der Einsatzsuchenden ausschliesslich auf formale Vollständigkeit (Vorhandensein von Angaben).

2 MediForce haftet insbesondere nicht für:

  • den Inhalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben, Dokumenten und Zusicherungen von Nutzenden;
  • die fachliche Eignung, Verfügbarkeit, Leistungserbringung oder das Verhalten von Einsatzpersonen oder Auftraggebern;
  • Lohn-, Honorar-, Schadenersatz-, Sozialversicherungs- oder sonstige Ansprüche aus dem Verhältnis zwischen Auftraggeber und Einsatzperson.

3 MediForce haftet nur für den nachgewiesenen direkten Schaden, der durch eine eigene vorsätzliche vertragswidrige Handlung von MediForce verursacht wurde.

4 Die Haftung für Hilfspersonen, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

5 Soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von MediForce gegenüber Auftraggebern pro Schadensereignis auf die vom betroffenen Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten an MediForce bezahlten Gebühren beschränkt.

Art. 15 Haftung der Nutzenden

1 Die Nutzenden haften MediForce für Schäden, welche durch Vertragsverletzung, namentlich Nichtbezahlung von Gebühren, Falschangaben, schuldhaftem Nichterfüllen von gebuchten Einsätzen etc., entstehen.

2 Die Haftung der Nutzenden unter sich richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

Art. 16 Änderung der AGB

1 MediForce behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anzupassen. Nutzende werden per E-Mail über Änderungen informiert.

2 Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Ablauf der Ankündigungsfrist gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB. Nutzende, die den geänderten AGB nicht zustimmen, sind berechtigt, ihr Nutzungsverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.

Art. 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1 Diese AGB und das gesamte Nutzungsverhältnis unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bern, Kanton Bern, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Art. 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige oder ungültige Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: März 2026