Allgemeine Geschäftsbedingungen für MediForce

0. Allgemeines

MediForce befindet sich bis voraussichtlich 21.Januar 2026 in einer offenen Pilot bzw. Betatest Phase. Die Plattform wird «as is» und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Funktionen können kurzfristig geändert, deaktiviert oder ergänzt werden. Es kann während dieser Zeit zu Fehlfunktionen, Dateninkonsistenzen oder Unterbrüchen kommen.

1. Geltungsbereich und Organisation

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzenden der Plattform MediForce (im Folgenden «MediForce» oder «Plattform» genannt) und dem sich in Gründung befindenden (MediForce GmbH) Betreiber. MediForce ist in der Schweiz ansässig und unterliegt schweizerischem Recht. Mit der Registrierung auf der Plattform und der Bestätigung dieser AGB erklärt sich jede Person mit den hier aufgeführten Regelungen einverstanden.

2. Registrierung und Teilnahmeberechtigung

Zur Nutzung von MediForce als Medizinstudierende sind ausschliesslich Studierende von Schweizer Universitäten in den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin zugelassen. Nach Absprache mit Plattformbetreibenden können auch andere gesundheitliche und medizinische Fachpersonen die Plattform nutzen. Ärztliches Fachpersonal, das auf der Plattform Einsätze ausschreibt (z. B. chirurgische Tätigkeiten), muss eine gültige Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz besitzen. MediForce behält sich vor, Registrierungen zu überprüfen und bei falschen Angaben oder Zweifeln an der Identität die Zulassung abzulehnen oder bestehende Konten zu sperren.

3. Leistungsumfang

MediForce stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, die ärztlichem Fachpersonal erlaubt, kurzfristige Einsätze (z. B. OP-Assistenz, Sitzwachen, Praxisassistenzen) auszuschreiben. Medizinstudierende können sich darauf bewerben und werden nach Annahme durch den/die Ärzt:in bzw. die nutzende Institution für den jeweiligen Einsatz vermittelt. Die Plattform fungiert ausschliesslich als Vermittlungs- und Kommunikationskanal. Ein Erfolg oder ein bestimmter Umfang an Stellenangeboten wird nicht garantiert.

4. Anstellungsverhältnis und Sozialversicherungen

Die tatsächliche Anstellung der Medizinstudierenden (inkl. AHV/IV/EO-Abgaben und Unfallversicherung) liegt in der Verantwortung der jeweiligen Ärztinnen und Ärzte. Es obliegt den Vertragsparteien (Chirurg:in und Studierende:r), ein rechtsgültiges Anstellungsverhältnis einzugehen und alle notwendigen Versicherungen (z. B. Unfallversicherung, Berufshaftpflicht) gemäss Schweizer Recht abzuschliessen.

5. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

  • Vermittlungsgebühr: Die Ärztinnen und Ärzte schulden MediForce eine Gebühr von 29 CHF pro ausgeschriebenen Einsatz, wenn auf diesen mindestens eine Bewerbung eingegangen ist und somit eine erfolgreiche Vermittlung hätte zustande kommen können. 1. Sollte sich auf einen ausgeschriebenen Einsatz keine Person beworben haben, wird für den/die Ärzt:in eine Gebühr von 9 CHF fällig.
  • Fälligkeit: Diese Gebühr wird für jeden Einsatz nach dessen Abschluss erhoben.
  • Rechnungsstellung: Die Rechnung wird per Mail zugestellt.
  • Reporting: Füllt der oder die Ärzt:in nach dem Zustandekommen eines Einsatzes das «Stundenreporting» aus, erhält diese:r am Ende des Monats eine übersichtliche Aufschlüsselung «Monatsreport» nach gearbeiteten Stunden je Studierende:r auf. Diese erleichtert die administrative Abwicklung seitens Ärzt:in und ist als Service der Plattformbetreiberin in den Gebühren inbegriffen.
  • Änderung des Gebührenmodells: MediForce kann das Gebührenmodell jederzeit anpassen und die Nutzenden mindestens 14 Tage im Voraus informieren.

6. Pflichten der Nutzenden

6.1 Richtigkeit der Angaben

Alle registrierten Personen verpflichten sich, ausschliesslich korrekte und wahrheitsgemässe Informationen anzugeben. Dies betrifft insbesondere Identitätsangaben, Ausbildungsstatus, Fachrichtung sowie sämtliche Unterlagen (z. B. Curriculum Vitae, Zeugnisse).

6.2 Verbot von Täuschung und falschen Unterlagen

Das Vortäuschen falscher Identitäten, das unrechtmässige Vermitteln von Einsätzen oder das Hochladen gefälschter Dokumente (z. B. gefälschte Diplome oder unkorrekte CVs) wird mit einer Geldstrafe von 10’000 CHF geahndet. MediForce behält sich zudem vor, die betreffenden Konten unverzüglich und dauerhaft zu sperren.

7. Versäumnisse, Ausfälle und Umgang mit Absagen

7.1 Kommunikation bei Ausfällen

Sollte ein Medizinstudierender den zugesagten Einsatz aus Gründen wie Krankheit, Unfall, Todesfall im engen Umfeld oder anderen triftigen Umständen nicht antreten können, muss dies der/die Studierende umgehend telefonisch dem/der Chirurg:in mitteilen. Die Chirurgin bzw. der Chirurg storniert den Einsatz und kann diesen bei Bedarf neu auf der Plattform ausschreiben.

7.2 Häufige Ausfälle

Wiederholte kurzfristige Absagen oder verspätete Abmeldungen werden von MediForce dokumentiert. Kommt es mehrfach zu solchen Ausfällen, kann dies zu Verwarnungen oder zur Sperrung des Kontos führen.

7.3 Unentschuldigtes Fernbleiben

Erscheint ein/e Studierende:r ohne triftigen Grund nicht zum Einsatz, schuldet er/sie eine Entschädigung in Höhe von 50% des Betrags, den er/sie für diesen Einsatz erhalten hätte. Davon gehen 50% an den/die Chirurg:in, um dessen/deren organisatorischen Aufwand zu kompensieren.

8. Missbräuchliche Absagen durch Ärztinnen und Ärzte

Bei wiederholt kurzfristigen, unbegründeten Absagen seitens ärztlichem Fachpersonal kann MediForce Verwarnungen aussprechen und das Konto bei weiterer Missachtung temporär oder dauerhaft sperren.

9. Telefonnummern und Kommunikation

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Einsatzes werden die Telefonnummern zwischen Studierenden und Ärztinnen/Ärzten offengelegt, um den Einsatz direkt zu koordinieren.

10. Haftung

MediForce haftet ausschliesslich für Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit, entgangene Gewinne oder Folgeschäden übernimmt der als Verein organisierte Betreiber von MediForce keine Haftung. Ebenso wird keine Gewähr für die Qualität des Einsatzes, die Richtigkeit der Studierendenangaben oder die berufliche Qualifikation des ärztlichen Fachpersonals übernommen. Sämtliche Fragen zum Arbeitsverhältnis (z. B. Stundenlohn, Versicherungsfragen) klären die beiden Vertragsparteien eigenverantwortlich.

11. Rechtsverstösse und Meldung an Behörden

MediForce behält sich ausdrücklich vor, bei Verdacht auf strafbare Handlungen (z. B. Urkundenfälschung, Betrug, unrechtmässige Vermittlung) die zuständigen Behörden zu informieren und eine Anzeige zu erstatten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Nutzende durch gefälschte Unterlagen, falsche Identitätsangaben oder wiederholten Missbrauch der Plattform in schwerwiegender Weise gegen diese AGB oder geltendes Recht verstossen. In solchen Fällen ist MediForce zudem berechtigt, das betreffende Konto umgehend und ohne Vorankündigung zu sperren und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

12. Erweiterter Haftungsbeschluss

12.1

MediForce schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden (einschliesslich Datenverlust, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbruch sowie Ansprüchen Dritter) vollumfänglich aus. Die zwingende Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Personenschäden gemäss Art. 100 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten.

12.2

Während der Pilotphase besteht keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion der Plattform. Insbesondere können Doppelbuchungen, verzögerte Benachrichtigungen und falsche Zeitstempel auftreten. Nutzende sind verpflichtet, einsatzkritische Angaben unabhängig von MediForce zu verifizieren.

12.3

Erkannte Fehler, Sicherheitslücken oder unübliche Systemreaktionen sind unverzüglich an info@mediforce.ch zu melden. Eine unterlassene Meldung kann zu Haftungsansprüchen führen, falls dadurch vermeidbare Schäden entstehen.

13. Datenschutz

MediForce richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zweckgebunden erhoben und verarbeitet. Mehr dazu regelt die Datenschutzerklärung, welche integraler Bestandteil dieser AGB ist. MediForce verarbeitet ausschliesslich folgende personenbezogene Daten: Vor‑ und Nachname samt Titel, ein Profilfoto mit Kurzbiografie, Kontaktangaben wie E‑Mail‑Adresse und Telefonnummer sowie Einsatz‑ und Buchungshistorie (Datum, Uhrzeit, Standort, Honorar) und Verfügbarkeitsangaben; Patientendaten, AHV‑Nummern, IBANs oder sonstige Gesundheitsdaten werden ausdrücklich nicht gespeichert. Sämtliche Informationen werden während der verschlüsselt und auf zertifizierten Deutschen Servern abgelegt.

14. Kündigung und Sperrung

Die Nutzenden können ihre Konten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist löschen lassen. MediForce behält sich vor, Konten bei Zuwiderhandlungen gegen diese AGB, bei Betrugsverdacht oder bei Verstoss gegen rechtliche Vorschriften ohne Vorwarnung zu sperren oder zu löschen. Bei Verdacht auf Straftaten (z. B. Urkundenfälschung) kann MediForce weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten.

15. Arbeitsvermittlungs‑ und Bewilligungspflicht

MediForce erbringt eine gewerbsmässige Arbeitsvermittlung i. S. des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Die erforderliche kantonale Bewilligung wird vor dem offiziellen Marktstart beantragt. Vermittlungen ohne Bewilligung während der Pilotphase finden ausschliesslich innerhalb des Kantons Bern statt und dienen Testzwecken. Eine grenzüberschreitende Vermittlung erfolgt erst nach Erhalt der nötigen SECO‑Lizenz.

16. Änderungen der AGB

MediForce kann diese AGB jederzeit aktualisieren, insbesondere wenn gesetzliche Vorgaben oder interne Abläufe dies erforderlich machen. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzenden rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Inkrafttreten, informiert. Wer diesen neuen Bedingungen nicht zustimmt, kann sein Konto fristlos löschen. Mit fortgesetzter Nutzung nach Ablauf der 14-Tage-Frist gelten die geänderten AGB als angenommen. Nach Ende der Pilotphase werden die AGB gesamthaft überarbeitet und den Nutzenden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

17. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Diese AGB und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, der Sitz des Vereins MediForce in der Schweiz. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

Sonderbestimmungen Testphase

1. Geltung und Zweck

Dieser Anhang ergänzt die AGB für die Testphase von MediForce. Die Testphase soll eine kontinuierliche Verbesserung und Stabilisierung der Plattform gewährleisten, bevor MediForce anderen Nutzer:innen zugänglich wird.

2. Betriebsmodi

2.1

Planungsmodus (keine Vermittlung): Einsatzplanung ausschliesslich für Personen, die beim Kunden bereits in einem Arbeits-/Rahmenarbeitsverhältnis stehen. Das Tool wird nur zur Planungserleichterung bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis genutzt. MediForce bietet in diesem Sinne keinen Mehrwert einer Vermittlung, sondern jenen eines Planungsprogrammes. Somit gilt diese Form der Nutzung von MediForce nach Artikel 6 AVV nicht als Vermittlung.

2.2. Festlegung des Modus

Vermittlungsmodus (Arbeitsvermittlung): Zusammenführen neuer Parteien zum Abschluss eines Arbeitsvertrags. Bis zur Erteilung der behördlichen Bewilligung maximal 10 Vermittlungen im Jahr.

3. Festlegung des Modus

Die Zuordnung des Modus erfolgt ausschliesslich aufgrund der Kommunikation mit dem Chirurgen/Kunden und wird von MediForce intern pro Einsatz kontrolliert. Die Moduszuordnung wird nicht im Frontend angezeigt und nicht auf der Website ausgewiesen. Eine Mischverwendung ist ausgeschlossen; vermittlungstypische Funktionen bleiben ohne Bewilligung deaktiviert.

4. Entgelt

In der Test-Phase erhebt MediForce keine Entgelte jeglicher Art.

5. Umstellung nach Bewilligung

Nach Erteilung der erforderlichen Bewilligung wird der Vermittlungsmodus freigeschaltet; beide Modi werden zu diesem Zeitpunkt homologisiert und eine Unterscheidung ist nicht mehr notwendig. Allfällige zusätzliche Vermittlungsbedingungen werden vorgängig kommuniziert.

6. Vorrang

Bei Widersprüchen gehen diese Sonderbestimmungen den übrigen AGB vor.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026